„Unser Ziel ist einfach, aber ehrgeizig: ein speziell entwickeltes Internet für Blockchains, indem wir untergenutzte private Glasfaser tokenisieren. Jetzt, mit der SEC-No-Action-Erleichterung in der Hand, sind wir zuversichtlich, dass der 2Z-Token kein Wertpapier ist und die 2Z-Token-Belohnungen im DoubleZero-Netzwerk keine Wertpapiertransaktionen sind. Wenn der Wert des Tokens aus der Arbeit anderer Netzwerkteilnehmer stammt, gilt Howey einfach nicht.“ Erfahren Sie mehr über die Perspektive unseres General Counsel, @MariTomunen, zu @DoubleZero’s wegweisendem No-Action-Erleichterungsbrief ↓