Wenn Sie ein Sammlerstück eines Athleten kaufen (mit einem sehr fragwürdigen Herkunftsnachweis), das tatsächlich gestohlen ist – was es für den Wiederverkauf bei Auktionshäusern unzulässig macht – ist es dann vernünftig zu erwarten, dass der Athlet Ihnen den vollen Betrag, den Sie bezahlt haben, zurückerstattet, um sein gestohlenes Equipment zurückzuerhalten?
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