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Sei klar und verstehe die Fakten. Ripple wurde einfach erlaubt, erneut einen Antrag auf eine SEC Reg D-Ausnahme einzureichen. Nichts hat sich geändert. Dies dient ausschließlich dem Verkauf von $XRP an akkreditierte Investoren und hat nichts mit der Klassifizierung als Ware oder Wertpapier zu tun. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch keine Reg D eingereicht.
Alles ist im Status "ausstehend" bis zur Entdeckung und Klassifizierung des Clarity Act.
Ripple Labs Inc. hat den Zugang zu den Regulation D-Ausnahmen, insbesondere Regel 506, wiedererlangt, nachdem eine Ausnahmegenehmigung von der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) am 8. August 2025 erteilt wurde. Diese Ausnahmegenehmigung hob die "Bad Actor"-Disqualifikation von Ripple auf, die aufgrund einer dauerhaften einstweiligen Verfügung von Richterin Analisa Torres im Rechtsstreit mit der SEC verhängt worden war. Die Disqualifikation hatte Ripple zuvor daran gehindert, Regulation D zu nutzen, um Kapital von akkreditierten Investoren ohne vollständige SEC-Registrierung zu beschaffen. Mit der Ausnahmegenehmigung kann Ripple nun Form D-Benachrichtigungen bei der SEC einreichen, um private Wertpapierangebote unter Regulation D durchzuführen, was es ihm ermöglicht, unbegrenzt Mittel von akkreditierten Investoren effizienter zu beschaffen. Dies verbessert die finanzielle Flexibilität von Ripple für Initiativen wie seinen RLUSD-Stablecoin und die potenzielle Beantragung einer Banklizenz. Es gibt jedoch in den bereitgestellten Quellen keine spezifische Erwähnung eines aktiven Form D-Antrags von Ripple zum 9. August 2025, nur dass die Möglichkeit, dies zu tun, wiederhergestellt wurde.
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